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BEWEGE GROSSES.

BUS-Führerschein

Der Bus-Führerschein gilt für alle Arten von Kraftomnibussen im Linien-, Reise- oder Gelegenheitsverkehr. Die Ausbildungsdauer und -Umfang dieser Führerscheinklasse ist abhängig von den Voraussetzungen vorhandener Führerscheinklassen.
Der Führerschein für Busse ist auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist durch Vorlage einer Tauglichkeitsuntersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens auf weitere 5 Jahre gegeben. Bei gewerblicher Tätigkeit im Personenkraftverkehr ist zusätzlich eine Qualifikation mit Abschlussprüfung vor der IHK erforderlich.
Die Bus-Fahrerlaubnis besteht aus vier Führerscheinklassen, die Klassen D1, D1E, D und DE.

LKW-Führerschein

Bei gewerblicher Tätigkeit im Güterkraftverkehr ist zusätzlich eine Qualifikation mit Abschlussprüfung vor der IHK erforderlich. Die LKW-Klassen sind auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist durch Vorlage einer Tauglichkeitsuntersuchung und eines augenärztlichen Gutachtens auf weitere 5 Jahre gegeben.
Die LKW-Fahrerlaubnis besteht aus vier Führerscheinklassen, die Klassen C1, C1E, C und CE.

  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Eingeschlossene Klassen: C1

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  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
  • Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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  • Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Eingeschlossene Klassen: D1

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  • Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
  • Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

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  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Eingeschlossene Klassen: keine

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  • Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
  • Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

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  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Eingeschlossene Klassen: keine

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  • Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
  • Eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

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Mercedes Benz Actros 2544, Führerscheinklasse C Mercedes Benz Actros 2544

Führerscheinklasse: C

Mercedes Benz Actros 2544 mit Anhänger, Führerscheinklasse CE Mercedes Benz Actros 2544 mit Anhänger

Führerscheinklasse: CE

Container aufbrücken, Führerscheinklasse CE Container aufbrücken

Führerscheinklasse: CE

Setra Omnibusse, Führerscheinklasse D Setra Omnibusse

Führerscheinklasse: D

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