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Info vom 27.12.2021

Wir haben geöffnet.

In den Fahrschulen gilt 3 G, bitte die Nachweise unaufgefordert vorlegen.

Bis Ende Januar 2022 gilt auch noch der Schülerausweis als Nachweis für die Testung ( Nur für Personen bis zum 18. Lebensjahr )

In allen Innenräumen und den Fahrzeugen gilt Maskenpflicht ( FFP 2 oder höherwertig )

Info vom 18.04.2021

 

Die Fahrschulen in Baden-Würtemberg dürfen weiter arbeiten

 

 

 

 

 

 

Info vom 7.3.2021

Wir haben unser Büro geöffnet:

Montag 18.00 bis 19.00 Kuthmühleweg 1

Dienstag 18.00 bis 19.00 Schulze-Delitzsch-Str. 1

Mittwoch 18.00 bis 19.00 Kuthmühleweg 1

Wir gehen davon aus, dass wir im laufe der nächsten Woche wieder alle Theorie Unterrichte in Präsenzform anbieten dürfen.

Der aktuell laufende online Theorie Kurs  Donnerstags wird weiterhin durchgeführt

 

Ab dem Montag den 8.3.21 bieten wir folgende online Theorie Unterrichte an:

 

Montag 8.3.21 ab 19.00 online Theorie Unterricht für Klasse B

Montag 8.3.21 ab 20.45 online Theorie Unterricht für Klasse A

 

Donnerstag ab 18.00 online Theorie Unterricht für Klasse B

 

Info vom 28.02.2021

Wir dürfen am dem 01.03.2021 wieder praktische Fahrstunden für unsere Fahrschüler anbieten.

Dies betrifft alle Führerschein Klassen.

Leider dürfen wir keinen Theoretischen Unterricht in Präsenzform anbieten.

Die Fahrschule Kratt bietet dafür online Theorieunterricht an.

Bitte dafür über unserer Homepage anmelden.

Leider sind auch hierfür unsere Unterrichtsplätze durch das Landratsamt begrenzt.

 

Unser Büro darf aktuell noch nicht öffnen. Bitte telefonisch oder per Mail nachfragen.

Da wir das alles schon einmal im Jahr 2020 erlebt haben, wissen wir, dass es in den folgenden Wochen zu Engpässen kommen wird.

Wir sind bemüht alle Schüler gerecht zu bedienen.

Aus diesem Grund wird es folgende Abläufe geben.

Die Schüler, die vor der Schließung schon praktische Fahrstunden hatten werden wir versuchen so schnell als möglich auszubilden und zur Prüfung zu bringen.

Die Neueinteilung zu den Fahrstunden werden wir nach Anmeldedatum und Datum der theoretischen Führerscheinprüfung zu den Fahrstunden einteilen.

Zum Schluß:

Auch beim TÜV wird es Wartezeiten geben. Da wir bei den praktischen Prüfungen darauf angewiesen sind, was der TÜV an Prüfplätzen frei gibt, wird es auch bei den praktischen Prüfungen zu Wartezeiten kommen.

 

Wir bitten um euer Verständnis

Info vom 24.02.2021

Starttermin für die Fahrschulöffnung

Montag 01.03.2021 ( Vorausgesetzt die Landesregierung setzt die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichtes um )

Ab diesem Termin dürfen wir voraussichtlich wieder ganz normal arbeiten.

Bitte habt Verständnis dafür, dass nicht alles sofort normal läuft. Wir versuchen alles so schnell wie Möglich zu organisieren.

Die Theorieunterrichte werden zu den gewohnten Zeiten stattfinden. Unser Angebot online Theorieunterricht werden wir zusätzlich weiter laufen lassen.

Schüler, die vor der Schließung in den praktischen Fahrstunden waren, möchten bitte mit ihren Fahrlehrern Kontakt aufnehmen.

Neue Einteilung zu den praktischen Fahrstunden werden wir so durchführen wie die Fahrschulanmeldung stattgefunden hat

Info vom 16.2.2021

 

Das Verkehrsministerium hat den Lockdown für die Fahrschulen in Baden-Würtemberg bis zum 7.3.2021 verlängert.

Die beruflichen Qualifizierungen und Lkw Führerscheine dürfen wir anbieten.

Info vom 14.02.2021

Leider dürfen wir unsere Fahrschule in Baden-Würtemberg noch nicht öffnen.

Wir hatten gehofft, dass wir ab dem 15.2.2021 wieder komplett arbeiten dürfen, das ist leider nicht der Fall. In anderen Bundesländern läuft der Fahrschulbetrieb schon wieder.

Die beruflichen Qualifizierungen und die Lkw Ausbildung läuft wie gewohnt

 

Info vom 23.01.2021

Die Fahrschulen in Baden-Würtemberg müssen geschlossen bleiben bis voraussichtlich 14.2.2021

Wir hoffen, dass wir euch am 15.02.2021 wieder begrüßen dürfen und dass wir wieder normal geöffnet haben.

 

Wir dürfen leider keine Auto oder Motorradausbildung anbieten. Es finden auch keine Theorieunterrichte statt.

Unser Büro ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Telefonisch 07721 / 54417 und per Mail kratt@t-online.de sind wir zu erreichen.

Anmeldungen sind telefonisch oder per Mail weiterhin möglich.

Die Lkw Ausbildung und Busausbildung darf im vollem Umfang stattfinden. Sowohl Theoretische als auch Praktische Ausbildung.

Die Berufskraftfahrer Ausbildung und die Modulschulungen finden in vollem Umfang statt.

Info vom 16.01.2021

Durch die Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg sind die Fahrschulen geschlossen.

Wir dürfen leider keine Auto oder Motorradausbildung anbieten. Es finden auch keine Theorieunterrichte statt.

Unser Büro ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Telefonisch 07721 / 54417 und per Mail kratt@t-online.de sind wir zu erreichen.

Anmeldungen sind telefonisch oder per Mail weiterhin möglich.

 

Die Lkw Ausbildung und Busausbildung darf im vollem Umfang stattfinden. Sowohl Theoretische als auch Praktische Ausbildung.

Die Berufskraftfahrer Ausbildung und die Modulschulungen finden in vollem Umfang statt.

Info vom 09.12.2021

 

Die Fahrschulen in Baden-Würtemberg müssen am Montag den 11.01.2021 weitgehend schließen.

Das bedeutet, dass ab dem 11.01.2021

Kein Theorieunterricht stattfinden darf.

Keine praktischen Fahrstunden stattfinden dürfen.

Keine Aufbauseminare stattfinden dürfen.

Soweit derzeit bekannt, dürfen Fahrschüler, die ihre theoretische Ausbildung abgeschlossen haben zur theoretischen TÜV Prüfung antreten.

Soweit derzeit bekannt, dürfen Fahrschüler, die ihre praktische Ausbildung abgeschlossen haben auch noch zur praktischen Prüfung antreten. Zur Vorbereitung ist nach heutigem Kenntnisstand auch noch die Vorbereitung erlaubt.

Soweit derzeit bekannt, dürfen berufliche Fahrausbildungen im Bereich Lkw und Omnibus weiter durchgeführt werden. Dazu soll eine Bescheinigung ( Möglicherweise Arbeitgeber oder Selbstauskunft ) vorliegen, dass der Fahrschüler diesen Führerschein beruflich benötigt.

Berufskraftfahrer Qualifizierungen:

Wir gehen davon aus, dass Grundqualifikationen und Fortbildungen für Berufskraftfahrer stattfinden können.

Es gibt dazu jedoch noch keine Konkrete Aussage der Landesregierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Info vom 16.12.2020

 

Die Fahrschulen bleiben geöffnet.

Alle Theorieunterrichte und alle praktischen Fahrstunden können wie geplant stattfinden.

Aufbauseminare dürfen weiter keine durchgeführt werden

Alle Theorieprüfungen und praktischen Prüfungen finden wie geplant statt

Alle Berufskraftfahrer Schulungen finden wie geplant statt

 

 

 

 

 

 

 

Info vom 15.12.2020

 

Durch die Corona Verordnung des Landes Baden-Würtemberg müssen die Fahrschulen den Betrieb vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 einstellen. In dieser Zeit findet kein Theoretischer Unterricht und kein Praktischer Unterricht statt.

Berufskraftfahrer Seminare sind von dieser Schließung nicht betroffen. Alle geplanten Seminare finden wie gewohnt unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.

 

Unser Büro ist eingeschränkt besetzt. Bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine E-Mail

 

 

 

 

 

 

Jetzt gehts wieder los. Montag 11.Mai ist Starttermin

Info vom 8. Mai 2020

Durch die Hygienevorschriften wird es Änderungen bei den theoretischen Unterrichten geben:

Wir dürfen nur noch eine begrenzte Anzahl von Schülern in die Fahrschulräume lassen. Dort müssen die Mindestabstände von 1,5 Meter zwischen den Schülern eingehalten werden.

Wir werden die Plätze nach Ankunft vergeben. Sollten die Plätze belegt sein dürfen wir niemanden mehr dazu lassen. Wir bitten um Verständnis.

Für alle Räume und für die Fahrschulautos gilt eine Mund Nasen Masken Pflicht. Ohne Maske dürfen wir niemanden einlassen.

 

Hygiene Vorschrift für die Öffnung

Auch für uns sind diese Vorschriften neu und auch wir müssen uns erst daran gewöhnen

 

Bitte auch die Infos der vorangegangenen Tage beachten

Info vom 7. Mai 2020

Wir dürfen wieder arbeiten. Endlich.

 

Da wir jetzt einen Berg mit 8 Wochen vor uns herschieben wird es zu Verzögerungen bei den Fahrstunden kommen. Wir versuchen natürlich allen Wünschen gerecht zu werde, was nicht sofort funktionieren wird. Dafür bitten wir jetzt schon um Verständnis.  Es wird aber niemand vergessen.

Alle Unterricht laufen ab Montag 11.5.2020 wieder ganz normal. Auch die Bürozeiten sind wieder ganz normal

Unterrichte:

Kuthmühleweg 1  Montag 19.00 bis 20.30  Mittwoch 19.00 bis 20.30

Bürozeiten: Montag 08.30 bis 11.30 und Mittwoch 08.30 bis 11.30 / 17.00 bis 21.00  und Freitag 08.30 bis 11.30

 

Schulze-Delitzsch-Str. 1 Dienstag 19.00 bis 20.30 und Donnerstag 19.00 bis 20.30

 

unsere Räume sind 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet.

 

Hygienevorschrifte:

 

Für die praktischen Fahrstunden müssen wir euch bitten, eine Mund-Nasen Maske aufzusetzen. Das gleiche gilt für die theoretischen Unterrichte.

Ohne ist kein Einlass möglich.

Bei den Motorradklassen dürfen wir aus Infektions Schutzgründen  keine Schutzkleidung mehr zur Verfügung stellen.  Ohne Schutzkleidung ist aber keine Ausbildung möglich.

Hier hat uns die Firma POLO Motorrad eine interessante Möglichkeit geboten Schutzkleidung mit Sonderkonditionen zu kaufen. Diese kann man 40 Tage teste und danach auch umtauschen

Infos gibts bei POLO oder bei uns in der Fahrschule

 

 

 

 

 

 

Info vom 5. Mai 2020

Führerschein Ausbildung

Ab dem 11. Mai ist unser Büro wieder normal geöffnet.

Ab dem 18. Mai dürfen wir wieder Theorie Unterricht durchführen. Auch Motorrad Fahrstunden finden dann wieder statt.

Ab dem 25.Mai dürfen wir wieder alle praktischen Fahrstunden geben. ( vielleicht schon ab dem 18.Mai, da zur Zeit eine Verwaltungsklage läuft.)

Hygiene Vorschriften:

Vermutlich müssen wir, Fahrschüler und Fahrlehrer eine Gesichtsmaske während den Fahrstunden und den Theorie Unterrichten tragen.

Bei den Motorradklassen dürfen wir aus Infektions Schutzgründen vermutlich keine Schutzkleidung mehr zur Verfügung stelle. Ohne Schutzkleidung ist aber keine Ausbildung möglich.

Hier hat uns die Firma POLO Motorrad eine interessante Möglichkeit geboten Schutzkleidung mit Sonderkonditionen zu kaufen. Diese kann man 40 Tage teste und danach auch umtauschen

Infos gibts bei POLO oder bei uns in der Fahrschule

Berufskraftfahrer

Die Berufskraftfahrer Schulungen finden ab sofort wieder normal statt. Wir haben zusätzliche Termine veröffentlicht.

https://fahrschule-kratt.de/termine/action~agenda/cat_ids~9/request_format~json/

 

Durch die Hygienevorschriften ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Teilnehmer müssen eine Gesichtsmaske mitbringen.

 

Info vom 4. Mai 2020

Hallo,

Die Landesregierung erlaubt den Fahrschulen in Baden-Würtemberg ab dem 11.5. eine schrittweise Öffnung.

Endlich

Was schrittweise bedeutet wissen wir noch nicht. Wir hoffen, dass wir das im laufe der Woche erfahren.

Das bedeutet, dass wir alle Schüler wieder betreuen können.

Die ersten Tage werden bestimmt noch etwas holperig. Bis  alles wieder seinen gewohnten Gang nimmt kann es ein paar Tage dauern.

Wie der TÜV die Prüfungen anbietet und wie das abläuft, wissen wir noch nicht

Wir werden mit allen Schülern Kontakt aufnehmen und die Fahrstunden planen.

Ausgefallene BKF Kurs, Gabelstapler Kurse und ADR Kurse

Neue Termine finden Sie auf unserer Internet Seite

Infos zum Betrieb der Fahrschulen wegen der Corona Epidemie

 

Durch die Landesregierung in Stuttgart wurde ein Erlass veröffentlicht, der das öffentliche Leben stark  einschränkt.

So wurden neben den Schulen auch andere Bildungseinrichtungen geschlossen. Dazu zählen auch die Fahrschulen.

Wir müssen deshalb alle Ausbildungstätigkeiten aussetzen.

Der TÜV Süd hat uns informiert, dass ab dem 18.3.2020 keine theoretischen und keine praktischen Fahrerlaubnisprüfungen mehr stattfinden.

 

Wir haben deshalb keinen regulären Betrieb.

Auch die Berufskraftfahrer Schulungen, ADR Schulungen, Gabelstapler Schulungen sind davon betroffen.

Wir hoffen, dass wir mit Beginn der normalen Schule ebenfalls wieder arbeiten können.

Unser Büro ist in begrenztem Umfang geöffnet. Telefonische Anfragen und Anfragen per Mail versuchen wir nach Möglichkeit zu beantworten

 

Abläufe bei Berufskraftfahrer Modulschulungen und Verlängerungen von LKW oder Bus Führerscheinen

 

Durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar hat uns folgende E-Mail erreicht.

 

Az. 4-3853.1-0/1555

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

angesichts der aktuellen Lage können Berufskraftfahrer die nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlichen Weiterbildungen mangels verfügbarem Kursangebot nicht fristgerecht erbringen. Darüber hinaus ist die, nach dem Fahrerlaubnisrecht notwendige, Vorlage ärztlicher Nachweise für eine Verlängerung der Fahrerlaubnis wegen geschlossener oder mit anderen vordringlicheren Aufgaben befassten Arztpraxen kaum noch möglich.

 

Da es gerade in der derzeitigen Situation jedoch von besonderer Bedeutung ist, dass der Güter- und Warenverkehr möglichst ungehindert fließt, um der Bevölkerung eine dauerhafte Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bitten wir die Fahrerlaubnisbehörden in den genannten Fällen um folgende Verfahrensweise:

 

  • Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung auch ohne Vorlage der Bescheinigungen der ärztlichen Untersuchung nach Anlage 5 und 6 FeV um ein Jahr zu verlängern. (Davon unberührt bleibt die Vorschrift des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV, sodass eine Verlängerung ohne Eignungsnachweis insbesondere dann nicht in Betracht kommt, wenn der Fahrerlaubnisbehörde konkrete Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung des Antragstellers begründen).

 

  • Verlängerung der Schlüsselzahl 95 für ein Jahr, auch wenn die erforderlichen Bescheinigungen der Weiterbildung nicht vorgelegt werden können

 

Bei Personen, die auch jetzt alle erforderlichen Nachweise erbringen können, erfolgt die Verlängerung regulär nach den gesetzlichen Vorschriften um fünf Jahre.

 

Um Kenntnisnahme und Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden wird gebeten.

 

 

 

Abläufe bei ADR Gefahrgutschulungen

 

Durch die IHK Reutlingen hat uns folgende E-Mail erreicht

 

Alle ADR Schulungsbescheinigungen, die ein Ablaufdatum zwischen dem 1. März 2020 und dem 01. November 2020 haben, bleiben bis 30. November 2020 gültig

 

Multilaterale Vereinbarung M324                                                             TÜV Aussetzen der Fahrerlaubnisb

 

 

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Okt 21 um 8:30 – 16:30
Fortbildung für Berufskraftfahrer mit Zertifikat nach BKrfQG § 5 ( Kenntnisbereich 1 ) Wer als Lkw oder Bus Fahrer gewerblich fahren möchte muss innerhalb von fünf Jahren 5 Tage Fortbildung nachweisen. Wenn Sie entstprechenden Bedarf...
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