SICHER TRANSPORTIEREN.
Gefahrgutfahrer-Ausbildung ADR / GGVSEB
Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird dies durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Basiskurs (Erstschulung)
- für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführenden und Begleitende
- 18 UE Theorie + 1 UE Praxis + 45 Min. Prüfung (30 Fragen)
- Dauer 2,5 Tage
Auffrischung ( Fortbildungsschulung )
- 8 UE Theorie + 4 UE Praxis + 30 Min. Prüfung (15 Fragen)
- Dauer 1,5 Tage (Fr.+Sa.)
Gabelstapler-
Schein
Ausbildung Flurförderzeuge (Gabelstapler) nach DGUV Grundsatz 308-001
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit den Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen zu fahren – das will gelernt sein.
Geschult wird nach den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften “Allgemeine Vorschriften” (VBG 1 neu BGV A1§7) und (VBG 36 neu BGV D27§7) für Flurförderfahrzeuge der Berufsgenossenschaften.
Voraussetzung für den Gabelstapler-Schein:
- Mindestalter 18 Jahre
- Möglichst einen gültigen Führerschein
- geistige Eignung: eine gute Aufnahmefähigkeit und die Fähigkeit, Aufgenommenes in sinnvolle Handlungen umzusetzen
- körperliche Eignung: ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit vorhanden ist
- ausreichende Allgemeinbildung
- Verhaltensmerkmale: es wird vorausgesetzt, dass die Person verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handelt
Dauer: 1 Tag in 2 Unterrichtseinheiten
Termine