EFFIZIENTER FAHREN. ALS BERUFSKRAFTFAHRER.
Berufskraftfahrer/innen arbeiten im Güterverkehr oder in der Personenbeförderung. Sie transportieren Güter mit LKWs aller Art. Im Personenverkehr führen sie Linien- bzw. Reisebusse.
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Neben der klassischen Fahrausbildung bieten wir noch weitere Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an. Von der beschleunigten Grundqualifikation über die Berufskraftfahrer-Weiterbildung und die qualifizierte Einweisung in das Thema Ladungssicherung bis hin zur Gefahrgutausbildung.
TERMINE
Ausbildung für Berufskraftfahrer
Wer zu gewerblichen Zwecken im Güterkraftverkehr fährt, muss zusätzlich zum Führerschein auch die Berufskraftfahrer Grundqualifikation nachweisen. Betroffen sind Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM im Güterkraftverkehr, bzw. die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C und CE. Der Nachweis der Grundqualifikation erfolgt über die Schlüsselzahl 95, die im Führerschein eingetragen wird.
Wir bieten Ihnen die Ausbildung zum / zur EU-Berufskraftfahrer/in im Güter- und / oder Personenverkehr und die gesetzlich vorgeschriebenen Berufskraftfahrerweiterbildungen an.
Die Grundqualifikation kann auf folgenden Wegen erworben werden:
- Beschleunigte Grundqualifikation mit abschließender IHK-Theorieprüfung
- Theoretische und praktische IHK-Prüfung
- Dreijährige Berufsausbildung
Für alle Inhaber der Grundqualifikation gilt die anschließende Weiterbildungspflicht mit mindestens 35 Stunden innerhalb der nächsten fünf Jahre.
Bevor das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) am 10.09.2009 in Kraft trat, war es durch Erwerb der Fahrerlaubnis möglich, im gewerblichen Güterverkehr tätig zu sein. Daher haben alle, die
- die alte Klasse 3 haben (PKW-Führerschein vor 01.01.1999) oder
- vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C erworben haben
über die Besitzstandregelung die Grundqualifikation. Bei Umtausch des Führerscheins müssen noch fünf Weiterbildungstage nachgewiesen werden, um die Schlüsselzahl 95 zu erhalten.
Unterweisung in Ladungssicherung
Jedes Jahr passieren auf deutschen Straßen ca. 2500 Unfälle durch schlecht gesicherte Ladung.
Personengefährdung, Schäden am Fahrzeug bis zum Totalschaden, Beschädigung oder Vernichtung des Ladeguts können die unmittelbaren Folgen von schlecht gesicherter Ladung sein.
Wir zeigen Ihnen wie man die Ladungssicherheit gewährleisten kann
Gefahrgutfahrer-Ausbildung
Gefährliche Güter dürfen auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird dies durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Wir vermitteln Kraftfahrern umfangreiche Vorschriften und Gefahrgutrechte in der ADR Schulung. Unsere Kenntnisse zum Thema Stück- und Schüttgut, sowie Tankfahrzeugen geben wir gerne an Sie weiter.
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Führern von Flurförderzeugen (Gabelstaplerfahrer) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen, tritt die BG in einem Schadensfall ein.
Dabei gliedert sich die Ausbildung in drei Stufen:
- 1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
- 2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
- 3. Stufe: Betriebliche Ausbildung (betriebs- und gerätebezogener Teil)
Gilt für alle Berufskraftfahrer: Förderung für Arbeitssuchende
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, kann der Lehrgang von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder von dem Job Center nach dem SGB III mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.