Europäischer Sozialfonds (ESF)
Förderprogramm Fachkurse – Für alle aus Baden-Württemberg
Bezuschusst werden können Beschäftigte, Unternehmer, Existenzgründer/Gründungswillige sowie Wiedereinsteiger in den Beruf, deren Wohnort oder Arbeitsort in Baden-Württemberg liegt.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers bei Lehrgangsbeginn:
- 50 % der Lehrgangsgebühr für Teilnehmer, die das 55. Lebensjahr schon erreicht haben.
(Hinweis: der 50. Geburtstag muss innerhalb des Kurszeitraumes liegen.) - 25 % der Lehrgangskosten für Teilnehmer, die das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Lehrmittel und Prüfungsgebühren sind von der Förderung ausgenommen.
Der Zuschuss wird direkt von den Lehrgangskosten abgezogen, Sie zahlen nur den entsprechend reduzierten Preis.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt-und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Folgende Kurse können bei uns gefördert werden:
Alle Berufskraftfahrer Fortbildungen, ADR Auffrischungsschulung, ADR Basisschulung, Gabelstapler Schulung, beschleunigte Grundqualifikation LKW und BUS
Wie funktioniert es:
Melden Sie sich online oder über das Formular im Downloadbereich für ein förderfähiges Seminar an
Füllen Sie den Fragebogen für Teilnehmende und die Zielgruppenabfrage bitte elektronisch aus, dann bitte ausdrucken und unterschreiben. Dann bitte an die Fahrschule senden
Senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene: Zielgruppenabfrage, Stammdatenblatt und ein Altersnachweis per Post.
Beide Dokumente müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn im Original bei uns vorliegen.
Bei Nichtvorliegen der gesamten Unterlagen ist eine Förderung nicht möglich!
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt Förderprogramm Fachkurse.
Sie brauchen Unterstützung?
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur ESF-Förderung zur Verfügung! Tel.: 07721 / 544 17
Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung (WM)
ESF Plus 2021 Informationen für Teilnehmende zur Datenerhebung_WM_180815