WIR MACHEN DICH MOBIL. MACH’ DEINEN KRAFTRAD-FÜHRERSCHEIN.
Neu ist die Verkürzung der Ausbildung beim Aufstieg in eine höhere Führerscheinklasse.
Dabei gilt folgendes: von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf A
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3x Überland, 2x Autobahn, 1x Nachtfahrt
Welche Voraussetzungen brauchen Sie für den Führerscheinantrag?
- einen Sehtest
- den Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich (Vollmacht und Kopie Personalausweis)
Welchen Theorieunterricht muss ich besuchen?
- bei Ersterwerb eines Motorradführerscheins ohne Führerscheinvorbesitz ist die Teilnahme an 12 Lektionen “Grundstoff” und mit Führerscheinvorbesitz, dann nur 6 Lektionen Grundstoff notwendig.
- Hinzu kommen dann noch 4 Lektionen klassenspezifischer Unterricht
- bei einem Aufstieg in den Motorradführerscheinklassen um eine Stufe und Vorbesitz von mindestens 2 Jahren ist keine Theorieausbildung und Prüfung nötig
Ganz wichtig: die geeignete Kleidung!
Geeignete Schutzkleidung ist ganz klar Pflicht ab der ersten Stunde. So findet sich auch in der Prüfungsrichtlinie folgendes:
“Alle Aufgaben sind sitzend zu fahren. Der Bewerber hat bei der Prüfung geeignete Schutzkleidung (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke mit Rückenprotektor, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk – z. B. Stiefel) zu tragen. Eine Auswahl an Helmen und Jacken stehen bei uns in verschiedenen Größen zur Verfügung.
Prüfbescheinigung für Mofas
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht in die Führerscheinklassen integriert und somit auch keine Fahrerlaubnis im Sinne des Fahrerlaubnisrechts. Sie ist lediglich eine Berechtigung solche einspurigen Kraftfahrzeuge zu führen.
Anforderungen:
- Mindestalter 15 Jahre
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Mindesten zwei Übungsfahrten
- theoretische Ausbildung (12x Grundstoff 2x Klassenspezifisch A) und Prüfung
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von:
- einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln wie z.B. Motorroller, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Mindestalter: 16 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Mindestalter: 18 Jahre
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). - Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
- Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM