MACH’ DEINEN PKW-FÜHRERSCHEIN. EINFACH, SCHNELL UND GUT.
Möchtest du einfach und schnell deinen Führerschein machen? Dann komm bei uns vorbei. Wir lieben das Fahren und bringen es dir gerne bei. Wir garantieren die volle Unterstützung bei Theorie und Praxis – bei uns wird jeder zum guten Fahrer. So macht das Fahren Lernen Spaß! Wir sind bestens ausgestattet um dich schnell voran zu bringen. Bevor du zur theoretischen Führerscheinprüfung gehst, solltest du sicher sein, dass es auch klappt.
Das reguläre Mindestalter beträgt 18 Jahre, es sei denn, du beantragst das „Begleitete Fahren mit 17“ (BF17). Der Führerschein mit 17 gilt jedoch dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, nur in Begleitung einer in der mitzuführenden Prüfbescheinigung eingetragenen Person und nur für Fahrten innerhalb von Deutschland.
Und so funktioniert’s:
Du nimmst regelmäßig am Theorie-Unterricht teil, dann bist du zügig mit den 14 Pflichtthemen durch und kannst zur Theorie-Prüfung gehen.
Parallel oder im Anschluss, ganz wie du willst, machst du deine Fahrstunden. Zusätzlich zu den Übungsstunden in der Stadt absolvierst Du 12 Pflichtstunden auf Autobahn und Landstraße und in der Dunkelheit.
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
- Eingeschlossene Klassen: keine