WIR MACHEN DICH MOBIL. MACH’ DEINEN TRAKTOR-FÜHRERSCHEIN.
Traktorführerschein L
Die Klasse L stellt den Führerschein für die kleiner Klasse dar.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein mit 15 Jahren möglich.
Traktorführerschein T
Die Klasse T stellt den Führerschein für die Großklasse dar.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein mit 15 Jahren möglich (bis zum 18. Lebensjahr nur Zugmaschinen mit maximal 40 km/h).
- Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
- Eingeschlossene Klassen: L, AM
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Eingeschlossene Klassen: keine